Tagung: "Das veränderte Gesicht der Folter"

 

Nach dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe*  bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, „durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.“

Die Wurzeln der Folter reichen in der Geschichte sehr weit zurück. Sie war im Mittelalter gesetzlich legitim als Hauptelement des strafrechtlichen Verfahrens und wurde offensichtlich vorgenommen. Trotz der Bestrebungen, sie zu verhindern, konnte sie bisher leider nicht aus der Welt geschafft werden.

Es ist eine beängstigende Realität, dass Folter in vielen Ländern der Welt auch heute noch, teils gesetzlich erlaubt, teils trotz gesetzlichen Verbotes, auf brutalste Art und in neuen Formen immer noch praktiziert wird. Neue Formen der Folter bedeutet, dass die Spuren der Folter bei dieser Anwendung nicht mit blossem Auge sichtbar sind, d.h. häufig objektiv nicht mehr nachweisbar sind. Sie ist eine nicht tolerierbare Realität, die viele Menschen bedauerlicherweise erleben müssen und danach kaum die Möglichkeit haben, sich dagegen rechtlich zu wehren.

Nach den Angaben von Amnesty International werden die Menschen heutzutage in mindestens 81 Ländern immer noch gefoltert und misshandelt. Zahlreiche Regierungen lassen Folter gezielt und systematisch gegen ihre eigenen BürgerInnen einsetzen. Sie wird leider heutzutage auch als „Geschäft“ bzw. „Beruf“ ausgeübt.

Unseres Erachtens ist die Verhinderung der Folter nicht nur die Aufgabe von Regierungen, sondern auch von Zivilpersonen und ziviler Organisationen, weil sie einen besonders schweren Eingriff in die Menschenrechte darstellt und sich gegen Einzelne richtet. Wir sind der Meinung, dass Folter (trotz ihres politischen Charakters) auch unter einer „nichtpolitischen“ Perspektive thematisiert und behandelt werden muss, weil sie unabhängig von politischer Einstellung aus ethischen Gründen unannehmbar ist. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass Folter auch von nichtstaatlichen Personen, JuristInnen, Ärzten, JournalistInnen, Pädagogen usw. und ihren Organisationen thematisiert wird.

Viele internationale und lokale Organisationen können bezüglich der Folter als Experten bezeichnet werden. Diese und andere Fachpersonen haben schon in ihrem Arbeitsbereich an vielen verschiedenen Orten erschreckende Erfahrungen mit Folter gemacht. Die verheerenden Folgen von Folter sind nicht nur ein lokales, sondern auch ein globales Problem. Aufgrund dieser Erfahrungen und Erkenntnisse wird ersichtlich, dass der Kampf weltweit geführt werden muss. Darin sind sich die Fachleute einig. Für eine effektive Bekämpfung der Folter organisieren sie sich daher international, um ihre Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu lernen und sich für eine internationale Zusammenarbeit auszusprechen.

Eine dieser wichtigen Bestrebungen war das „Istanbul-Protokoll“, das Ende des Jahres 1999 verfasst wurde. Doch bedarf es wegen der Brisanz des Themas mehr Mittel und Einsatz. Deshalb projektieren wir als freiwillige Mitarbeiter von TIHV (Türkiye Insan Haklari Vakfi / Menschenrechtsstiftung der Türkei) eine internationale Tagung über Folter. Unser Ziel ist, den internationalen Bestrebungen gegen Folter Anstoß zu geben und durch erfahrene Fachpersonen als Referenten die Tagungsteilnehmer über „das veränderte Gesicht der Folter“ zu informieren.

 

Art. 1 Abs. 1 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10. Dezember 1984